1. Februar 2010
Die Schweiz macht WCAG 2.0
Chapeaux! Die Schweiz hat die Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten auf die Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 gestellt.
Neue Webseiten des Bundes müssen nun den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen. Bestehende Websites müssen bis zum 31.12.2010 den Konformitätsbedingungen WCAG 2.0 (mindestens Stufe AA) entsprechen. Die Bundeskanzlei will die Standards jährlich überprüfen und die Resultate im Internet veröffentlichen.
