Mitte Januar 2005 hatte heise online über die neue Version der Software “AnyDVD” von Slysoft (bitte nicht anklicken) berichtet. AnyDVD soll laut Slysoft nicht nur den CSS-Schutz von DVDs entfernen, sondern auch drei weitere Kopiersperren für DVDs aushebeln. Der Bericht von heise online enthält eine kritische Würdigung der Angaben des Software-Herstellers.
Acht Unternehmen der Musikindustrie wollten im einstweiligen Verfügungsverfahren die Veröffentlichung des Artikels verbieten lassen. In erster Instanz entschied das Landgericht München, dass heise online den Text zwar unverändert im Netz stehen lassen darf, aber den Link zu Slysoft entfernen muss.
Nach Meinung des Verlags ist das Verlinken von Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus.
Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften,
kommentiert Christian Persson, Chefredakteur von heise online und der ebenfalls zum Verlag gehörenden Zeitschrift c’t.
Bis zum 12. September wird der Verlag die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zunächst prüfen, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annimmt.